Gesetzliche Gewährleistung
Für alle Waren, die wir in der Europäischen Union an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen, gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Diese Rechte haben Sie automatisch – sie kosten nichts und müssen nicht gesondert vereinbart werden.
Die folgende Mitteilung ist die amtliche Fassung der Europäischen Kommission nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960:
Weitere Informationen zu Ihren Rechten: europa.eu/youreurope/garantien
Was bedeutet das konkret?
Ist eine Ware bei der Lieferung mangelhaft – sie funktioniert nicht bestimmungsgemäß oder entspricht nicht der Beschreibung – können Sie zunächst Nacherfüllung verlangen: kostenlose Reparatur oder kostenlose Ersatzlieferung, wobei Sie zwischen beidem wählen dürfen. Führt das nicht zum Erfolg, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten und den vollen Kaufpreis zurückverlangen.
Die Gewährleistung verjährt zwei Jahre nach Erhalt der Ware. Zeigt sich ein Mangel innerhalb der ersten zwölf Monate, wird vermutet, dass er bereits bei der Lieferung vorlag – Sie müssen ihn also nicht beweisen.
So melden Sie einen Mangel
- Melden Sie uns das Problem so bald wie möglich – am einfachsten per E-Mail an info@edelgoods.com. Eine kurze Beschreibung und ein Foto genügen.
- Legen Sie einen Kaufnachweis bei, zum Beispiel die Rechnung oder die Bestellbestätigung.
Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags und stimmen mit Ihnen ab, wie es weitergeht.
Gewerbliche Garantie
Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus geben wir derzeit keine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie. Aus diesem Grund finden Sie in unserem Shop kein GARAN-Kennzeichen. Ihre gesetzlichen Rechte werden davon in keiner Weise eingeschränkt.